AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1  Geltungsbereich


1.1. Für alle Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. Seminare, Webinare, Workshops etc.) des Veranstalters (im Folgenden auch "TDÜ" genannt) gelten ausschließlich die vorliegenden Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, falls keine andere schriftliche Vereinbarung für den Einzelfall getroffen wurde oder keine gesetzlich vorgeschriebene Regelung vorliegt. Sie gelten für Verbraucher* und Unternehmer gleichermaßen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.


1.2. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf sie hinweisen müssen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (im Folgenden je nach Status der Anmeldung auch „Anmelder“ oder „Teilnehmer“ genannt) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der TDÜ stimmt ausdrücklich ihrer Geltung zu.


1.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Änderungen werden dem Anmelder/Teilnehmer schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt und von dem Anmelder/Teilnehmer akzeptiert, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

§ 2  Vertragsgegenstand


2.1. Vertragsgegenstand ist die Buchung von auf der Website des Veranstalters und/oder über sonstige Medien (z.B. soziale Medien, E-Mails, Flyer, Broschüren und Prospekte) angebotenen Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. Seminare, Webinare, Workshops etc.).


2.2. Die wesentlichen Merkmale der Angebote entnehmen Sie bitte den jeweiligen Beschreibungen unter https://www.tdue-ev.de bzw. über sonstige Online-Präsenzen des TDÜ in den sozialen Medien oder den gedruckten Medien des Veranstalters.

§ 3  Anmeldung und Vertragsschluss


3.1. Die Ankündigungen und Beschreibungen der Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. Seminare, Webinare, Workshops etc.) auf der Internetseiten (https://www.rechtssprache-seminar.de und https://www.tdue-ev.de) bzw. auf sonstigen Online- Präsenzen oder in gedruckten Medien des Veranstalters stellen kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.


3.2. Für alle Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. Seminare, Webinare, Workshops etc.) ist eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung kann durch das Ausfüllen und Abschicken des Online-Formulars oder durch Einreichen (per E-Mail, per Post oder persönlich) der auf den Online-Präsenzen und gedruckten Medien des Veranstalters bereitgestellten Anmeldeformulare erfolgen.


3.3. Anmeldungen sind verbindlich. Durch das Ausfüllen und Abschicken des Online-Formulars oder durch das Einreichen eines Anmeldeformulars geben Sie uns gegenüber ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung ab. Ein Vertrag kommt hierdurch noch nicht zustande.


3.3.1. Bei Verwendung des Online-Anmeldeformulars kommt es wie nachfolgend beschrieben zum Vertragsschluss:


  1. Auswahl der gewünschten Veranstaltung und Eingabe der gewünschten Optionen/Spezifikationen zu den in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Konditionen
  2. Eingabe persönlicher Daten
  3. Buchung durch Betätigung des Buttons: „Anmelden“
  4. Nach Abgabe des Angebots erhalten Sie ggf. eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang Ihrer Buchung bestätigt. Ein Vertrag kommt hierdurch noch nicht zustande.
  5. Der Vertragsschluss zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt erst mit der Zusendung der Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich per E-Mail oder per Post an die vom Anmelder/Teilnehmer angegebene Adresse. Mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Anmelder/Teilnehmer gilt der Vertrag über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung als abgeschlossen.


3.4. Mit der Anmeldung erkennt der Anmelder/Teilnehmer diese AGB ausdrücklich an.


3.5. Eingehende Anmeldungen werden in der Reihenfolge, in der sie eingehen, berücksichtigt.


3.6. Der Vertragsschluss zwischen dem Veranstalter und dem Anmelder kommt erst mit einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich per E-Mail oder per Post an die vom Anmelder/Teilnehmer angegebene Adresse. Mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Anmelder/Teilnehmer gilt der Vertrag über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung als abgeschlossen.


3.7. Kann eine Anmeldung (z. B. durch Überbuchung) nicht berücksichtigt werden, so teilt der Veranstalter dies dem Anmelder/Teilnehmer umgehend mit.


3.8. Der Veranstalter ist berechtigt, das vom Kunden abgegebene Vertragsangebot ganz oder teilweise, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht für den TDÜ in keinem Fall. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.


3.9. Der Vertragsschluss kommt nur zwischen dem Veranstalter und dem Anmelder/Teilnehmer zustande. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist ausschließlich angemeldeten Personen (Anmelder/Teilnehmer) gestattet. Dritte dürfen an den Veranstaltungen nicht teilnehmen und sich während einer Online-Veranstaltung auch nicht im Raum der angemeldeten Person aufhalten.

§ 4  Teilnahmegebühr / Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich anders angegeben.


4.2. Die Teilnahmegebühren für Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. Seminare, Webinare, Workshops etc.) ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung, die wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Teilnahmebedingungen ist. Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Veranstaltungskosten sind in den Teilnahmegebühren, falls in der jeweiligen Ausschreibung/Beschreibung nicht etwas anderes angegeben ist, nicht enthalten.


4.3. Für Arbeits- und Lehrmaterial werden grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten berechnet. Evtl. Ausnahmen sind in der jeweiligen Ausschreibung für die Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung benannt.


4.4. Die Zahlung für die gewünschte Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung hat vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen und ist in der Regel in der Ausschreibung und/oder der Anmeldebestätigung ausdrücklich geregelt.


4.5. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.


4.6. Für Sonderrabatte (z. B. Frühbucherrabatt) gelten abweichende Zahlungstermine, die in der jeweiligen Ausschreibung für die Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung entsprechend ausgewiesen sind. Werden diese Zahlungstermine überschritten, besteht kein Anspruch auf den eingeräumten Sonderrabatt.


4.7. Anmelder/Teilnehmer, deren Teilnahmegebühr bis zu dem in der Rechnung bzw. in der Ausschreibung genannten Termin nicht auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist, werden zu der Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung nicht zugelassen und verlieren ihren Anspruch auf Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.


4.8. Der Anmelder/Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Die volle Teilnahmegebühr wird auch bei Nichtteilnahme an der jeweiligen Veranstaltung fällig.


4.9. Inhaltliche, methodische, wirtschaftliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen wie unter Ziffer 7 (Änderungsvorbehalte) beschrieben, berechtigen nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Teilnahmegebühr.


4.10. Anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Anmelders/Teilnehmers. Der Anmelder/Teilnehmer trägt die Kosten und Gebühren für nicht eingelöste Lastschriften und/oder einer Rückbuchung, soweit er die Rückbuchung zu vertreten hat.


4.11. In Sonderfällen (z.B. Auslandsseminare) können andere Zahlungsbedingungen gelten. Sofern dies der Fall ist, werden abweichende Zahlungsbedingungen in der Ausschreibung für die jeweilige Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung gesondert mitgeteilt.


4.12. Ratenzahlung

4.12.1. Auf Anfrage und nach individueller Absprache kann eine Ratenzahlung für die Teilnahmegebühren der Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen vereinbart werden.


Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht in keinem Falle. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine Ratenzahlungsvereinbarung abzulehnen, insbesondere wenn erforderliche Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden.


Die Gestaltung der Ratenzahlungsvereinbarung, insbesondere die Anzahl und Höhe der Raten, obliegt ausschließlich dem Veranstalter.


Die jeweiligen Raten sind zu den in der Ratenzahlungsvereinbarung und/oder Rechnung angegebenen Zahlungsterminen fällig, auch bei Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen mit mehreren Modulen, wenn einzelne Module oder die gesamte Veranstaltung umgebucht werden.


Kommt der Rechnungsempfänger und/oder Teilnehmer mit einer Rate in Zahlungsverzug, so wird die gesamte noch offene Teilnahmegebühr sofort fällig.


Gerät der Rechnungsempfänger und/oder Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, neben den geschuldeten Teilnahmegebühren auch Mahnkosten in Höhe von 50,00 Euro zu erheben. Darüber hinaus können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe erhoben werden.


Bleibt der Rechnungsempfänger und/oder Teilnehmer mit der Zahlung der Teilnahmegebühren trotz Mahnung im Rückstand, ist der Veranstalter berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche gegen den Veranstalter, einschließlich Schadenersatzforderungen, sowie die Erstattung der Teilnahmegebühren und -kosten, auch anteilig, ausgeschlossen. Ziffer 12.2. gilt entsprechend.


Für die Vereinbarung einer Ratenzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 60,00 Euro erhoben. Die Bearbeitungsgebühr ist zusammen mit der ersten Rate der Ratenzahlungsvereinbarung fällig.


Eine Ratenzahlungsvereinbarung bedarf in jedem Falle der Schriftform.


4.13. Fördermittel / Mitfinanzierung

4.13.1. Ungeachtet einer möglichen Förderung oder Mitfinanzierung bzw. Finanzierung der Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltung (z. B. durch den Bildungsscheck NRW) wird der Vertrag ausschließlich zwischen dem Anmelder/Teilnehmer und dem Veranstalter geschlossen. Der Anmelder/Teilnehmer bleibt in jedem Fall alleiniger Zahlungspflichtiger.


Werden Teilnahmegebühren für eine Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung durch Fördermittel Dritter (z. B. durch den Bildungsscheck NRW oder andere Förderprogramme) gedeckt, so verpflichtet sich der Teilnehmer, den entsprechenden Gebührenanteil auf eigene Rechnung zu erstatten, sofern die Förderstelle/Bewilligungsbehörde die Erstattung ablehnt und dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist (z. B. bei vorzeitigem Kursabbruch durch den Teilnehmer).


4.14. Gutscheincodes / Rabattcodes

4.14.1. Bedingungen der Nutzung

Gutscheincodes / Rabattcodes sind nicht mit anderen Rabatten, Sonderaktionen, Frühbucherpreisen, Mitgliederkonditionen oder Gutscheinen kombinierbar, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben. Eine Übertragung der Gutscheincodes / Rabattcodes auf Dritte ist nicht möglich. Eine Auszahlung des Gutscheinwertes in jeglicher Form ist ausgeschlossen.


4.14.2. Gültigkeit

Gutscheincodes / Rabattcodes können nur innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums verwendet werden und sind, sofern nicht anders festgelegt, auf eine einmalige Nutzung pro Person und Buchung beschränkt. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums verlieren die Gutscheincodes / Rabattcodes ihre Wirksamkeit.


4.14.3. Einlösung

Gutscheincodes / Rabattcodes können ausschließlich über unsere Internetseiten eingelöst werden. Der Wert des Gutscheincodes / Rabattcodes wird bei der Anmeldebestätigung oder Rechnung mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Eine nachträgliche Einlösung für bereits gebuchte oder bezahlte Veranstaltungen ist nicht möglich.


4.14.4. Unrechtmäßige Nutzung und Überprüfung

Wir behalten uns das Recht vor, die Gültigkeit von Gutscheincodes / Rabattcodes auch nachträglich zu überprüfen. Wird festgestellt, dass der Gutscheincode / Rabattcode mehrfach oder unrechtmäßig verwendet wurde, behalten wir uns das Recht vor, die Einlösung des Gutscheincodes / Rabattcodes abzulehnen, den regulären Preis zu berechnen und die Differenz vom Teilnehmer zurückzufordern.


4.14.5. Änderung der Bedingungen und Widerruf

Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen für Gutscheincodes / Rabattcodes ohne vorherige Ankündigung jederzeit anzupassen oder die Ausstellung von Gutscheincodes / Rabattcodes einzustellen.

§ 5  Rücktritt


5.1.  Abmeldung / Rücktritt durch Teilnehmer

5.1.1. Der Rücktritt von einer Veranstaltung durch den Anmelder/Teilnehmer bedarf in jedem Falle der Schriftform und ist zu richten an:


   Bundesverband der Türkisch-Deutsch Dolmetscher und Übersetzer e. V.

   Weddestraße 98

   22111 Hamburg


   E-Mail: kontakt@tdue-ev.de


5.1.2. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Einganges der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Nichteinhaltung der Frist, wird die Teilnahmegebühr entsprechend der unter Ziffer 5.1.3. aufgeführten Regelung fällig.


5.1.3. Tritt der Anmelder/Teilnehmer nach Verstreichen der Widerrufsfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurück, werden bei


  • Rücktritt bis zu 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 50% der Teilnahmegebühren
  • Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, Nichtteilnahme, Nichterscheinen oder bei Abbruch der Veranstaltung 100% der Teilnahmegebühren


fällig.


5.1.4. Bei einzelnen Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung (z. B. Auslandsseminare, Kombi-Seminare) können abweichende Rücktrittsbedingungen gelten. Auf diese Abweichungen wird in der jeweiligen Ankündigung/Beschreibung, die wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Teilnahmebedingungen ist, gesondert hingewiesen.


5.1.5. Ein Rücktritt durch den Anmelder/Teilnehmer von einem Prüfungstermin ist nach erfolgter Anmeldebestätigung und Verstreichen der Widerrufsfrist von 14 Tagen – gleich aus welchem Grund – nicht möglich, auch nicht bei Prüfungsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder anderen persönlichen Gründen.


Bei Nichtteilnahme an der Prüfung oder eines Prüfungsteils, Nichterscheinen oder Abbruch der Prüfung (Rücktritt während der Prüfung) wird die gesamte Prüfungsgebühr fällig. Ein Anspruch auf Erstattung der Prüfungsgebühren, auch anteilig, besteht nicht.


Versäumen Prüflinge die Prüfung oder einen Prüfungsteil, so können sie sich gemäß der Prüfungsordnung zu einem späteren Zeitpunkt zur Nachprüfung anmelden. Für eine Teilnahme an einem späteren Prüfungstermin ist die Prüfungsgebühr erneut in voller Höhe zu entrichten..


5.1.6. Nimmt der Anmelder/Teilnehmer nach Veranstaltungsbeginn einzelne Leistungen (insbesondere bei Kombi-  Seminaren), die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitigen Abbruchs der Veranstaltung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.


5.1.7. Der Anmelder/Teilnehmer hat im Falle seines Rücktritts dem Veranstalter die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts vertragsgemäß getätigten Aufwendungen (z. B. für entstandene Fremdleistungen wie Hotelbuchungen, bereits gebuchte Flugtickets, Kosten für Tagesausflüge u. ä.) zu erstatten, soweit deren Erbringung dem Vertragszweck entsprechend zu erwarten war.


5.2.  Absage / Rücktritt durch Veranstalter

5.2.1. Der Veranstalter behält sich vor, Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Referenten, höhere Gewalt), auch kurzfristig, ganz oder teilweise abzusagen bzw. abzubrechen.


In solch einem Fall werden dem Kunden bereits geleistete Teilnahmegebühren umgehend –bei bereits begonnenen Veranstaltungen anteilig– rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Anmelders/Teilnehmers für Schäden jeglicher Art (insbesondere für Arbeitsausfall, entgangene Gewinne, Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Veranstaltungskosten) sind ausgeschlossen. Eine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Anmelder/Teilnehmer besteht in keinem Falle.


5.2.2. Die Ziffern 7.2.2. und 7.3.2. gelten entsprechend.


5.2.3. Änderungen und/oder Abweichungen im Sinne der nachstehenden Ziffer 7.1. werden den Anmeldern/Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt.

§ 6  Umbuchung / Übertragung


6.1. Anmelder/Teilnehmer können nach vorheriger Absprache und schriftlicher Einwilligung des Veranstalters ihre Teilnahmeberechtigung auf einen von ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmer, der sich mit den vorliegenden Bedingungen einverstanden erklärt, übertragen, soweit dies organisatorisch (insbesondere bei Auslandsveranstaltungen und Veranstaltungen mit mehreren Modulen) noch möglich ist und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.


6.2. Die erste Übertragung (Teilnehmertausch) ist kostenfrei. Für jede weitere Übertragung ist eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe je nach Veranstaltung variiert, zu entrichten.


6.3. Eine Übertragung (Teilnehmertausch) während einer laufenden Veranstaltung ist nicht möglich.


6.4. Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung werden wie Rücktrittserklärungen, die unter Ziffer 5.1. geregelt sind, behandelt.


6.5. Ansprüche oder Rechte des Kunden (Anmelders/Teilnehmers) gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden.


6.6. Eine beabsichtigte Umbuchung bzw. Übertragung (Teilnehmertausch) durch den Anmelder/Teilnehmer bedarf in jedem Falle der Schriftform.

§ 7  Änderungsvorbehalte


7.1. Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische, wirtschaftliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Gesetzesänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.


7.2.  Teilnehmerzahl

7.2.1. Die Mindestteilnehmerzahl kann je nach Aus-, Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung variieren und ist in der jeweiligen Ankündigung/Beschreibung, die wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Teilnahmebedingungen ist, angegeben.


7.2.2. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, die in der jeweiligen Ankündigung/Beschreibung angegeben ist, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung auf einen Ersatztermin zu verschieben, mit einem anderen Termin zusammenzulegen, abzusagen, den Veranstaltungsort zu ändern und/oder die Veranstaltung ausschließlich online durchzuführen..


7.2.3. Ist die Höchstteilnehmerzahl noch nicht erreicht, können auch nach der Anmeldefrist noch Anmeldungen bis zur Höchstteilnehmerzahl entgegengenommen werden. In diesem Fall entfällt allerdings ein evtl. Frühbucherrabatt, und der volle Teilnahmebeitrag wird fällig.


7.2.4. Ziffer 7.5 gilt entsprechend.


7.3.  Austausch von Referenten und/oder Veranstaltungsleitern


7.3.1. Im Bedarfsfall (z. B. Unfall, Krankheit) ist der Veranstalter berechtigt, die vorgesehenen Referenten und/oder Veranstaltungsleiter durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Dabei behält sich der Veranstalter die Auswahl der Referenten und/oder Veranstaltungsleiter vor. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Referenten und/oder Veranstaltungsleiters.


7.3.2. Ist eine Vertretung durch einen Ersatzreferenten nicht rechtzeitig möglich, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung auf einen Ersatztermin zu verschieben, mit einem anderen Termin zusammenzulegen, abzusagen und/oder den Veranstaltungsort zu ändern.


7.3.3. Ziffer 7.5. gilt entsprechend.


7.4.  Veranstaltungs- und Pausenzeiten


7.4.1. Veranstaltungs- und Pausenzeiten sind in der jeweiligen Ankündigung/Beschreibung der Veranstaltung, die wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Teilnahmebedingungen sind, angegeben.


7.4.2. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Veranstaltungs- und Pausenzeiten zu ändern und/oder dem Veranstaltungsablauf anzupassen.


7.4.3. Ziffer 7.5. gilt entsprechend.


7.5. Bei Ausfall einer Veranstaltung oder falls Anmelder/Teilnehmer einen Ersatztermin nicht wahrnehmen können, werden dem Kunden bereits geleistete Teilnahmegebühren umgehend rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Anmelders/Teilnehmers für Schäden jeglicher Art (insbesondere für Arbeitsausfall, entgangene Gewinne, Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Veranstaltungskosten) sind ausgeschlossen. Eine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Anmelder/Teilnehmer besteht in keinem Falle.


Änderungen des Veranstaltungsortes, der Austausch von Referenten und/oder des Veranstaltungsleiters sowie notwendige inhaltliche, methodische, wirtschaftliche und/oder organisatorische Anpassungen (z. B. Änderungen der Veranstaltungs- und Pausenzeiten) oder die Umstellung des Fortbildungsformats (z. B. von Präsenzveranstaltung auf Online-Format) berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr oder zum Rücktritt vom Vertrag.


Änderungen und/oder Abweichungen im Sinne der vorstehenden Ziffern 7.1., 7.2., 7.3. und 7.4 werden den Anmeldern/Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt.

§ 8  Mitwirkungspflicht


8.1. Der Anmelder/Teilnehmer ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen, die zur Ausführung der von dem Veranstalter geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen. Kommt der Anmelder/Teilnehmer seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, ist der Veranstalter von der Leistungspflicht befreit.


8.2. Der Anmelder/Teilnehmer teilt alle Änderungen und Ergänzungen (z.B. E-Mail-Adresse und Anschrift), die sich auf die Durchführung der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis auswirken, dem Veranstalter unverzüglich schriftlich per E-Mail oder per Briefpost mit.


8.3. Teilnehmer sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Ordnungen (z. B. Seminarordnung, Prüfungsordnung, Hausordnung, Sicherheitsbestimmungen etc.) einzuhalten. Teilnehmer, die grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen die jeweiligen Ordnungen verstoßen, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. In diesem Fall sind Ansprüche gegen den Veranstalter und Schadenersatzforderungen jeglicher Art sowie die Erstattung der Teilnahmegebühren und -kosten, auch anteilig, ausgeschlossen.


8.4. Teilnehmer haben sich stets so zu verhalten, dass andere Personen nicht behindert, belästigt, gefährdet oder in ihren berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt werden und die Veranstaltung nicht gestört wird. 


Aus Sicherheitsgründen (z. B. zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von anderen Teilnehmenden und zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen) und um eine diskussionsbasierte und interaktive Veranstaltung zu ermöglichen, ist die Nutzung von Laptops, Notebooks, Tablets, Smartphones, Handys, Smartwatches, Smartpens, Smart Glasses (Brillen mit integrierter Kamera und Mikrofon), Diktiergeräten und ähnlichen elektronischen Geräten während einer Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltung nicht gestattet.


Kinder und Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.


Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Zuwiderhandlung ohne vorherige Abmahnung von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. In solch einem Fall sind Ansprüche gegen den Veranstalter und Schadenersatzforderungen jeglicher Art sowie die Erstattung der Teilnahmegebühren und -kosten, auch anteilig, ausgeschlossen.


8.5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, evtl. Mängel und Störungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Der Veranstalter schließt jegliche Ansprüche aus, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen.


8.6. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmende, die durch unangemessenes Verhalten den geregelten Ablauf der Veranstaltung verhindern/stören oder die Veranstaltung missbräuchlich nutzen (z. B. für Geschäftsanbahnungen, die Verunglimpfung anderer Teilnehmender oder des Veranstalters bzw. der Referenten), im Interesse eines reibungslosen Ablaufs sowie zur Einhaltung der Lehrpläne von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall sind Ansprüche gegen den Veranstalter und Schadenersatzforderungen jeglicher Art sowie die Erstattung der Teilnahmegebühren und -kosten, auch anteilig, ausgeschlossen.


8.7. Die Teilnahme an Online-Veranstaltungen setzt voraus, dass die Teilnehmenden in eigener Verantwortung sicherstellen, dass alle technischen Mindestanforderungen erfüllt sind. Dazu gehören eine stabile Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät (PC, Laptop oder Tablet) sowie die Nutzung aktueller Browser und Zusatzequipment wie Mikrofon, Programme zur Ton- und Videowiedergabe, PDF-Reader und Text- und Tabellenkalkulationsprogramme. Vor Veranstaltungsbeginn sollten die technischen Voraussetzungen geprüft und gegebenenfalls notwendige Programme, insbesondere die von uns eingesetzten Videochat-Dienste (Videokonferenz-Software), die eine Videoübertragung sicherstellen, installiert werden. Hindernisse durch Firewalls, Internetabbrüche oder technische Fehlfunktionen auf der Anwenderseite liegen außerhalb der Verantwortung des Veranstalters.


Sollten Teilnehmende aus technischen Gründen, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise an der Veranstaltung teilnehmen können, sind Ansprüche gegen den Veranstalter und Schadenersatzforderungen jeglicher Art sowie die Erstattung der Teilnahmegebühren und -kosten, auch anteilig, ausgeschlossen. Versäumte Module, einzelne Veranstaltungstage oder Veranstaltungszeiten können nicht nachgeholt werden. Umbuchungen auf die Termine der einzelnen Module einer anderen Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltung sind ausgeschlossen.


Eine Teilnahme an unseren Online-Veranstaltungen ist nur per Videoübertragung möglich. Nur so kann eine durchgehende aktive Teilnahme an der Veranstaltung festgestellt werden. Teilnehmer, die gleich aus welchem Grunde eine Videoübertragung nicht herstellen können, werden von der Online-Veranstaltung ausgeschlossen. In diesem Fall sind Ansprüche gegen den Veranstalter und Schadenersatzforderungen jeglicher Art sowie die Erstattung der Teilnahmegebühren und -kosten, auch anteilig, ausgeschlossen. Ziffer 8.6. gilt entsprechend.


8.8. Umgang mit Zugangsdaten

8.8.1. Für unsere Teilnehmenden stellen wir für bestimmte Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen Schulungsunterlagen etc. über Cloud-Dienste (z. B. Google Drive) zur Verfügung. Der Zugriff auf diese Materialien ist ausschließlich den Teilnehmenden der jeweiligen Veranstaltung vorbehalten. Die Zugangsdaten sowie Links zu den Materialien, einschließlich der persönlichen Zugangsdaten der Teilnehmenden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten geheim zu halten, gegen unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen und aus Sicherheitsgründen in regelmäßigen Abständen zu ändern. Im Falle eines Verlustes oder der Vermutung einer missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten sind die Teilnehmenden verpflichtet, ihre Zugangsdaten unverzüglich zu ändern und den Veranstalter zu informieren.


Sollte der Veranstalter Grund zur Annahme haben, dass eine unerlaubte Nutzung der Schulungsunterlagen vorliegt oder ein unberechtigter Zugriff auf die Schulungsunterlagen erfolgt, ist der Veranstalter berechtigt, die Links zu ändern, den Zugang für den Teilnehmenden ganz oder teilweise zu sperren sowie die weitere Nutzung der bereitgestellten Schulungsunterlagen zu untersagen. In solch einem Fall sind Ansprüche gegen den Veranstalter und Schadenersatzforderungen jeglicher Art sowie die Erstattung der Teilnahmegebühren und - kosten, auch anteilig, ausgeschlossen.

§ 9  Auslandsveranstaltungen


9.1.  Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften


9.1.1. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen/notwendigen Vorschriften (Pass-, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsvorschriften etc.) ist der Anmelder/Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Anmelders/Teilnehmers. Der Veranstalter haftet in keinem Falle.


9.1.2. Bei Nichteinhaltung der unter Ziffer 9.1.1. genannten Vorschriften, können Anmelder/Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. In diesem Fall sind Ansprüche gegen den Veranstalter und Schadenersatzforderungen jeglicher Art sowie die Erstattung der Teilnahmegebühren und -kosten, auch anteilig, ausgeschlossen.


9.2.  Unterkunft


9.2.1. Für den Fall, dass der Veranstalter im Auftrag des Anmelders/Teilnehmers eine Unterkunft (z. B. Hotelzimmer) mit oder ohne zusätzliche Verpflegungsleistungen (z. B. Halb- oder Vollpensionspauschale) reserviert, ist die Reservierung für den Anmelder/Teilnehmer verbindlich. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Veranstalter bei der Buchung nur Vermittler ist. Das Vertragsverhältnis über die Leistungen der Unterkunft kommt nur zwischen dem Anmelder/Teilnehmer und der Unterkunft zustande. Der Veranstalter übernimmt ggf. nur die Abwicklung der Abrechnung der Unterkunftskosten.


9.2.2. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über die Leistungen der Unterkunft sind ausschließlich diesem gegenüber geltend zu machen. Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis können nicht im Rahmen der Vertrags- und Rechnungsabwicklung mit dem Veranstalter geltend gemacht werden.


9.2.3. Der Kunde erwirbt grundsätzlich keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten (z. B. Zimmer mit Meerblick), es sei denn, die Bereitstellung ist ausdrücklich vertraglich vereinbart.


Sollte die Bereitstellung vereinbarter Zimmer und/oder Tagungsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, haftet allein die Unterkunft. In diesem Fall sind Ansprüche gegen den Veranstalter und Schadenersatzforderungen jeglicher Art sowie die Erstattung der Teilnahmegebühren und -kosten, auch anteilig, ausgeschlossen.


9.2.4. Wird ein Anmelder/ Teilnehmer als Tagesgast ohne Unterkunft angemeldet, wird je Veranstaltungstag eine  Tagungspauschale berechnet. Die Tagungspauschale kann je nach Veranstaltung variieren und ist in der jeweiligen Ankündigung/Beschreibung, die wesentlicher Bestandteil der vorliegenden Teilnahmebedingungen ist, angegeben.


9.2.5. Nachträgliche Änderungen bzw. Änderungswünsche hinsichtlich der Unterkunft und/oder Verpflegungsleistung sind dem Veranstalter immer mitzuteilen.


9.2.6. Vor Ort eventuell genutzte Zusatzleistungen wie z. B. Parkgebühren, Kurtaxe und andere kommunale Abgaben, Telefon, Minibar, PayTV etc. sind vom Teilnehmer vor Abreise direkt an die Unterkunft zu zahlen.


9.2.7. Einen Wechsel der Unterkunft (im selben Ort) behält sich der Veranstalter vor.

§ 10  Haftung


10.1. Der Anmelder/Teilnehmer übernimmt die volle Verantwortung für An- und Abreise. Der Veranstalter übernimmt im Zusammenhang mit seinen Veranstaltungen keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (insbesondere für Folgen von Unfällen). Hiervon ausgenommen sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und/oder Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist, beruhen. Dabei haftet der Veranstalter nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von und/oder durch den Teilnehmer verursacht werden.


10.2. Für den Ausfall bzw. für Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt bzw. Streiks, Unruhen, Ausfall von Transportmitteln, behördlicher Anordnungen und/oder sonstigen zwingenden Gründen (z. B. Sicherheitsgründe) haftet der Veranstalter nicht. In solchen Fällen besteht für Schäden jeglicher Art (insbesondere für Arbeitsausfall, entgangene Gewinne, Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Veranstaltungskosten) keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.


10.3. Die in den Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (z. B. Seminare, Webinare, Workshops etc.) vermittelten Inhalte und/oder Informationen werden von den Referenten/Veranstaltungsleitern mit größter Sorgfalt aufbereitet und die Veranstaltungen gewissenhaft durchgeführt. Sei es durch neue Gesetzgebung, Fortsetzung, Namensänderung oder eventuell Liquidation können sich von Zeit zu Zeit Unternehmen, Institutionen, Gesetze, Richtlinien, oder Prüfungsordnungen, die in diesen Informationen genannt werden, ändern. Der Veranstalter übernimmt daher keine Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder   Qualität der bereitgestellten Informationen, Schulungsunterlagen, der Durchführung der Veranstaltung und/oder für die aus der Anwendung der Informationen etwaig entstehende Schäden.


Auch übernimmt der Veranstalter keine Haftung für einen mit den Veranstaltungen beabsichtigten Erfolg, der u. a. vom Einsatz und den Vorkenntnissen des Teilnehmers abhängig ist, und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese auch sind.


Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vermittelten Inhalte und/oder Informationen keine Rechtsberatung darstellen.


10.4. Die Teilnahmegebühren beinhalten keinen Versicherungsschutz. Die Verantwortung für den Abschluss einer Versicherung gegen unmittelbare oder mittelbare Schäden trägt der Anmelder/Teilnehmer. Versicherungsansprüche können gegenüber dem Veranstalter nicht geltend gemacht werden.


10.5. Soweit Veranstaltungen in Räumlichkeiten von Dritten (z. B. Hotel) stattfinden, sind diese für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Für Schäden jeglicher Art, die auf das Verschulden von Dritten – bezüglich der vorgenannten Vorschriften – zurückzuführen sind, haftet der Veranstalter in keinem Fall.


10.6. Gegenüber Unternehmern haftet der Veranstalter bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Schadensersatzansprüche von Unternehmen sind für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.


10.7. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gegenstände. Jeder Teilnehmer haftet selbst für verlorengegangene, beschädigte und/oder entwendete Gegenstände. Dies gilt sowohl für die Dauer des Aufenthalts an den Veranstaltungsorten, als auch für den Hin- und Rückweg.


10.8. Das Herunterladen, die Installation sowie die Anwendung der hier genannten/bereitgestellten Downloads und Videochat-Dienste jeder Art erfolgt auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung und Gewährleistung wird ausgeschlossen.


Der Veranstalter übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für etwaige Schäden, die durch das Herunterladen, die Installation oder die Anwendung von Videochat-Diensten (Videokonferenz-Software), die der Veranstalter zur Durchführung seiner Online-Veranstaltungen nutzt, entstehen können. Eine Haftung für Schäden und Beeinträchtigungen auf den Systemen der Anmelder/Teilnehmer sowie für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Funktionalität oder Aktualität der zur Verfügung gestellten Downloads jeder Art (z. B. Dateien und Tools) und/oder Videokonferenz-Software ist in jeglicher Hinsicht ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schadensersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden wie z. B. Datenverlust, Betriebsunterbrechung und entgangenen Gewinn.


Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit seines Online-Buchungssystems.


10.9. Der Veranstalter übernimmt weder die Gewährleistung noch die Haftung für die dauerhafte Erreichbarkeit oder die Funktionalität der Online-Veranstaltungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zugriff auf Online-Veranstaltungen zeitweise eingeschränkt oder nicht möglich sein kann, beispielsweise aufgrund von Störungen oder Wartungsarbeiten seitens des Internetproviders, auf die der Veranstalter keinen Einfluss hat. Eine vorübergehende und kurzzeitige Nichtverfügbarkeit der Online-Veranstaltungen berechtigt nicht zu Preisminderungen, Rücktritt oder Schadensersatzansprüchen.


10.10. Der Veranstalter haftet nicht für Fehlzeiten des Teilnehmers (z. B. versäumte Veranstaltungstage, Veranstaltungszeiten oder Module). Ansprüche gegen den Veranstalter und Schadenersatzforderungen jeglicher Art sowie die Erstattung von Teilnahmegebühren und -kosten, auch anteilig, sind für durch den Teilnehmer verursachte Fehlzeiten ausgeschlossen.


10.11. Für Schäden, die sich wegen der Nichteinhaltung der unter Ziffer 8 aufgeführten Mitwirkungspflichten entstehen, haftet der Veranstalter in keinem Falle.


10.12. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und/oder Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.


Der Anmelder/Teilnehmer erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art ausdrücklich an.

§ 11  Urheberrecht


11.1. Sämtliche in den Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen verwendeten und ausgehändigten Materialien (z. B. Arbeits- und Lernmittel, Ablaufpläne, Strukturen und Konzepte, Präsentationen) sowie Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen – einschließlich der Übersetzungen – sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen dem Urheberrecht.


11.2. Ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters bzw. Autors oder Erstellers ist die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und/oder Verwendung dieser Materialien in elektronischen, gedruckten und anderen Veröffentlichungsformen – auch auszugsweise – nicht gestattet. Eine Veränderung und/oder Überarbeitung der Materialien ist ebenfalls nicht gestattet.


Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung aller Rechte bei Urheberrechtsverletzungen ausdrücklich vor.


11.3.  Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen


11.3.1. Im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sind Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen, Screenshots, Bildschirmaufnahmen (Video-Captures) sowie das Streamen in jeglicher Form – auch auszugsweise

– ausdrücklich untersagt.


11.3.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Zuwiderhandlung von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ganz oder teilweise auszuschließen. In solch einem Fall sind Ansprüche gegen den Veranstalter und Schadenersatzforderungen jeglicher Art sowie die Erstattung der Teilnahmegebühren und -kosten, auch anteilig, ausgeschlossen.


11.3.3. Ausnahmen bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Referenten bzw. Veranstaltungsleiter. Die Zustimmung deckt in jedem Fall nur die Nutzung zu privaten Zwecken. Ziffer 11.2. gilt entsprechend.


11.3.4. Wurde eine Zustimmung erteilt, ist der Teilnehmer für die Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer und Dritter (z.B. Urheberrechte und Eigentumsrechte) selbst verantwortlich.


11.3.5. Alle Bild-, Ton- und Videorechte liegen beim Veranstalter.

§ 12  Teilnahmebescheinigung


12.1. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Teilnehmende am Ende einer Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltung auf Anforderung eine Teilnahmebescheinigung. Diese Teilnahmebescheinigungen sind innerhalb von 6 Wochen nach einer Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltung schriftlich per E-Mail anzufordern und entgeltfrei. Für Teilnahmebescheinigungen, die nachträglich (nach Ablauf von 6 Wochen) angefordert werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,00 Euro erhoben.


12.2. Für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist eine Anwesenheit von mindestens 90 % der Veranstaltungszeit erforderlich. Bei Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die auf eine Prüfung vorbereiten, kann der Anteil der erforderlichen Anwesenheit variieren.


Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung kann verweigert werden, wenn die Leistung und/oder Mitwirkung des Teilnehmers nicht den Mindestanforderungen für eine Bescheinigung des Veranstalters entspricht.


Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung kann auch verweigert werden, bis die Teilnahmegebühren vollständig bezahlt sind.

§ 13  Widerrufsrecht und -belehrung


13.1.  Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Unternehmern räumen wir kein freiwilliges Widerrufsrecht ein.


13.2.  Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (d. h. ab dem Tag, an dem Sie die Bestätigung zur Teilnahme erhalten haben).


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


   Bundesverband der Türkisch-Deutsch Dolmetscher und Übersetzer e. V.

   Weddestraße 98

   22111 Hamburg


   E-Mail: kontakt@tdue-ev.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag (d. h. ihre bestätigte Anmeldung) zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.


Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


13.3.  Folgen des Widerrufs


13.3.1. Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


13.3.2. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


13.4.  Verzicht auf das Widerrufsrecht / Erlöschen des Widerrufsrechts

Für den Fall, dass Sie unsere Dienstleistungen sofort und in vollem Umfang in Anspruch nehmen und auf die vierzehntägige Widerrufsfrist verzichten wollen, haben Sie die Möglichkeit, dies mit einer Verzichtserklärung uns gegenüber ausdrücklich mitzuteilen. Dadurch erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig.

§ 14  Datenschutz


Die Datenschutzerklärung für Veranstaltungen des TDÜ e. V. ist Bestandteil dieses Vertrages. Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmelder/Teilnehmer mit der in der Datenschutzerklärung geregelten Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Weitere Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 15  Schlussbestimmungen


15.1. Die Vertragssprache ist deutsch.


15.2. Für alle Angebote und Leistungen und sich daraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


15.3. Die Wirksamkeit dieses Vertrages wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken.


15.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.


15.5. Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Hannover.

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Diese Plattform dient der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Wir sind grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.


Hinweis gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) / Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: November 2024

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* Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).


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